Hans-Joachim Niemann, frei
nach Popper in: Aufklärung und Kritik Nr.1 (1994) S. 189.
Ich hatte vorgeschlagen:
Die hermeneutischen Menschenrechte
aber der Titel gefiel Popper wegn des Modewortes 'hermeneutisch' nicht, und so kam es zu dem etwas holprigen Titel:
Rechte
und Pflichten derer, die von ihren Mitmenschen lernen wollen
1.
Jeder Mensch hat das Recht auf die wohlwollendste Auslegung seiner Worte.
2.
Wer andere zu verstehen sucht, dem soll niemand unterstellen, er billige schon
deshalb deren Verhalten.
3.
Zum Recht, ausreden zu dürfen, gehört die Pflicht, sich kurz zufassen.
4.
Jeder soll im voraus sagen, unter welchen Umständen er bereit wäre, sich überzeugen
zu lassen.
5.
Wie immer man die Worte wählt, ist nicht sehr wichtig, es kommt darauf an,
verstanden zu werden.
6.
Man soll niemanden beim Wort nehmen, wohl aber das ernstnehmen, was er gemeint
hat.
7. Es
soll nie um Worte gestritten werden, allenfalls um die Probleme, die dahinter
stehen.
8.
Kritik muß immer konkret sein.
9.
Niemand ist ernst zu nehmen, der sich gegen Kritik unangreifbar gemacht, also
"immunisiert" hat.
10.
Man soll einen Unterschied machen zwischen Polemik, die das Gesagte umdeutet,
und Kritik, die den anderen zu verstehen sucht.
11.
Kritik soll man nicht ablehnen, auch nicht nur ertragen, sondern man soll sie
suchen.
12.
Jede Kritik ist ernst zu nehmen, selbst die in böser Absicht vorgebrachte; denn
die Entdeckung eines Fehlers kann uns nur nützlich sein.